18.8.2022 7:47 Uhr

Seit einiger Zeit dürfen Kitas nur noch Kinder aufnehmen, die gegen Masern geimpft oder bereits von der Krankheit genesen sind. Auf der anderen Seite klagen viele Eltern, weil sie die Integrität ihres Nachwuchses gefährdet sehen. Jetzt entscheiden die obersten Richter Deutschlands. Seit rund zweieinhalb Jahren ist die Masern-Impfung in Deutschland Pflicht – aber verfassungsrechtlich? Das teilte das Bundesverfassungsgericht um 9.30 Uhr mit. in Karlsruhe. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Vier betroffene Familien mit kleinen Kindern haben sich beschwert. Die Impfpflicht soll einmal helfen, Masern ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hoch ansteckende Virus nur dann eine Chance hat, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung flächendeckend geimpft sind. Dies ist noch nicht erreicht. Im Fokus stehen vor allem kommunale Einrichtungen wie Kitas und Schulen. Ab dem 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder bereits Masern durchgemacht haben. Für Erziehungsberechtigte gelten die gleichen Regeln. Eltern von bereits betreuten Kindern hatten bis zum 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis zu erbringen. Kein Kind wird wegen der Schulpflicht von der Schule ausgeschlossen. Allerdings drohen den Eltern Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Die klagenden Eltern sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Erziehung. Im Mai 2020 lehnten Verfassungsrichter Eilanträge zweier Familien ab. Die eingehende Prüfung aller relevanten Fragen erfolgt erst in der Hauptverhandlung.

Experten: Es ist keine harmlose Kinderkrankheit

Experten warnen vor dem Irrtum, Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es können Komplikationen auftreten und das Immunsystem bleibt lange geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist die Enzephalitis, die fast immer tödlich verläuft. Eine möglichst hohe Impfquote schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Schwangere. Die Impfpflicht gilt auch für andere Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, wie zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, zum Beispiel Lehrer und Erzieher. Auch das Krankenhaus- oder Klinikpersonal muss gegen Masern geimpft oder immun sein. Ausgeschlossen sind Personen, die vor 1971 geboren sind. Die Älteren sollen die Masern wahrscheinlich sowieso gehabt haben. Die Impfung wird in Deutschland erst seit 1974 empfohlen. In der DDR ist sie für Kinder seit 1970 Pflicht. Seit März besteht auch für Gesundheits- und Pflegepersonal in Deutschland eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Das hat der Verfassungsgerichtshof bereits geprüft und bestätigt. (Az. 1 BvR 469/20 und andere)


title: “Klage Von Vier Familien Bundesverfassungsgericht Entscheidet Zur Masern Impfung Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-19” author: “Donna Shaw”


			              18.8.2022 7:47 Uhr

Seit einiger Zeit dürfen Kitas nur noch Kinder aufnehmen, die gegen Masern geimpft oder bereits von der Krankheit genesen sind. Auf der anderen Seite klagen viele Eltern, weil sie die Integrität ihres Nachwuchses gefährdet sehen. Jetzt entscheiden die obersten Richter Deutschlands. Seit rund zweieinhalb Jahren ist die Masern-Impfung in Deutschland Pflicht – aber verfassungsrechtlich? Das teilte das Bundesverfassungsgericht um 9.30 Uhr mit. in Karlsruhe. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Vier betroffene Familien mit kleinen Kindern haben sich beschwert. Die Impfpflicht soll einmal helfen, Masern ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hoch ansteckende Virus nur dann eine Chance hat, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung flächendeckend geimpft sind. Dies ist noch nicht erreicht. Im Fokus stehen vor allem kommunale Einrichtungen wie Kitas und Schulen. Ab dem 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder bereits Masern durchgemacht haben. Für Erziehungsberechtigte gelten die gleichen Regeln. Eltern von bereits betreuten Kindern hatten bis zum 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis zu erbringen. Kein Kind wird wegen der Schulpflicht von der Schule ausgeschlossen. Allerdings drohen den Eltern Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Die klagenden Eltern sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Erziehung. Im Mai 2020 lehnten Verfassungsrichter Eilanträge zweier Familien ab. Die eingehende Prüfung aller relevanten Fragen erfolgt erst in der Hauptverhandlung.

Experten: Es ist keine harmlose Kinderkrankheit

Experten warnen vor dem Irrtum, Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es können Komplikationen auftreten und das Immunsystem bleibt lange geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist die Enzephalitis, die fast immer tödlich verläuft. Eine möglichst hohe Impfquote schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Schwangere. Die Impfpflicht gilt auch für andere Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, wie zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, zum Beispiel Lehrer und Erzieher. Auch das Krankenhaus- oder Klinikpersonal muss gegen Masern geimpft oder immun sein. Ausgeschlossen sind Personen, die vor 1971 geboren sind. Die Älteren sollen die Masern wahrscheinlich sowieso gehabt haben. Die Impfung wird in Deutschland erst seit 1974 empfohlen. In der DDR ist sie für Kinder seit 1970 Pflicht. Seit März besteht auch für Gesundheits- und Pflegepersonal in Deutschland eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Das hat der Verfassungsgerichtshof bereits geprüft und bestätigt. (Az. 1 BvR 469/20 und andere)


title: “Klage Von Vier Familien Bundesverfassungsgericht Entscheidet Zur Masern Impfung Klmat” ShowToc: true date: “2022-12-11” author: “Mari Cole”


			              18.8.2022 7:47 Uhr

Seit einiger Zeit dürfen Kitas nur noch Kinder aufnehmen, die gegen Masern geimpft oder bereits von der Krankheit genesen sind. Auf der anderen Seite klagen viele Eltern, weil sie die Integrität ihres Nachwuchses gefährdet sehen. Jetzt entscheiden die obersten Richter Deutschlands. Seit rund zweieinhalb Jahren ist die Masern-Impfung in Deutschland Pflicht – aber verfassungsrechtlich? Das teilte das Bundesverfassungsgericht um 9.30 Uhr mit. in Karlsruhe. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Vier betroffene Familien mit kleinen Kindern haben sich beschwert. Die Impfpflicht soll einmal helfen, Masern ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hoch ansteckende Virus nur dann eine Chance hat, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung flächendeckend geimpft sind. Dies ist noch nicht erreicht. Im Fokus stehen vor allem kommunale Einrichtungen wie Kitas und Schulen. Ab dem 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder bereits Masern durchgemacht haben. Für Erziehungsberechtigte gelten die gleichen Regeln. Eltern von bereits betreuten Kindern hatten bis zum 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis zu erbringen. Kein Kind wird wegen der Schulpflicht von der Schule ausgeschlossen. Allerdings drohen den Eltern Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Die klagenden Eltern sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Erziehung. Im Mai 2020 lehnten Verfassungsrichter Eilanträge zweier Familien ab. Die eingehende Prüfung aller relevanten Fragen erfolgt erst in der Hauptverhandlung.

Experten: Es ist keine harmlose Kinderkrankheit

Experten warnen vor dem Irrtum, Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es können Komplikationen auftreten und das Immunsystem bleibt lange geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist die Enzephalitis, die fast immer tödlich verläuft. Eine möglichst hohe Impfquote schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Schwangere. Die Impfpflicht gilt auch für andere Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, wie zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, zum Beispiel Lehrer und Erzieher. Auch das Krankenhaus- oder Klinikpersonal muss gegen Masern geimpft oder immun sein. Ausgeschlossen sind Personen, die vor 1971 geboren sind. Die Älteren sollen die Masern wahrscheinlich sowieso gehabt haben. Die Impfung wird in Deutschland erst seit 1974 empfohlen. In der DDR ist sie für Kinder seit 1970 Pflicht. Seit März besteht auch für Gesundheits- und Pflegepersonal in Deutschland eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Das hat der Verfassungsgerichtshof bereits geprüft und bestätigt. (Az. 1 BvR 469/20 und andere)


title: “Klage Von Vier Familien Bundesverfassungsgericht Entscheidet Zur Masern Impfung Klmat” ShowToc: true date: “2022-10-30” author: “Paul Lester”


			              18.8.2022 7:47 Uhr

Seit einiger Zeit dürfen Kitas nur noch Kinder aufnehmen, die gegen Masern geimpft oder bereits von der Krankheit genesen sind. Auf der anderen Seite klagen viele Eltern, weil sie die Integrität ihres Nachwuchses gefährdet sehen. Jetzt entscheiden die obersten Richter Deutschlands. Seit rund zweieinhalb Jahren ist die Masern-Impfung in Deutschland Pflicht – aber verfassungsrechtlich? Das teilte das Bundesverfassungsgericht um 9.30 Uhr mit. in Karlsruhe. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Vier betroffene Familien mit kleinen Kindern haben sich beschwert. Die Impfpflicht soll einmal helfen, Masern ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hoch ansteckende Virus nur dann eine Chance hat, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung flächendeckend geimpft sind. Dies ist noch nicht erreicht. Im Fokus stehen vor allem kommunale Einrichtungen wie Kitas und Schulen. Ab dem 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder bereits Masern durchgemacht haben. Für Erziehungsberechtigte gelten die gleichen Regeln. Eltern von bereits betreuten Kindern hatten bis zum 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis zu erbringen. Kein Kind wird wegen der Schulpflicht von der Schule ausgeschlossen. Allerdings drohen den Eltern Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Die klagenden Eltern sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Erziehung. Im Mai 2020 lehnten Verfassungsrichter Eilanträge zweier Familien ab. Die eingehende Prüfung aller relevanten Fragen erfolgt erst in der Hauptverhandlung.

Experten: Es ist keine harmlose Kinderkrankheit

Experten warnen vor dem Irrtum, Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es können Komplikationen auftreten und das Immunsystem bleibt lange geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist die Enzephalitis, die fast immer tödlich verläuft. Eine möglichst hohe Impfquote schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Schwangere. Die Impfpflicht gilt auch für andere Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, wie zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, zum Beispiel Lehrer und Erzieher. Auch das Krankenhaus- oder Klinikpersonal muss gegen Masern geimpft oder immun sein. Ausgeschlossen sind Personen, die vor 1971 geboren sind. Die Älteren sollen die Masern wahrscheinlich sowieso gehabt haben. Die Impfung wird in Deutschland erst seit 1974 empfohlen. In der DDR ist sie für Kinder seit 1970 Pflicht. Seit März besteht auch für Gesundheits- und Pflegepersonal in Deutschland eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Das hat der Verfassungsgerichtshof bereits geprüft und bestätigt. (Az. 1 BvR 469/20 und andere)


title: “Klage Von Vier Familien Bundesverfassungsgericht Entscheidet Zur Masern Impfung Klmat” ShowToc: true date: “2022-10-22” author: “Cecil Comer”


			              18.8.2022 7:47 Uhr

Seit einiger Zeit dürfen Kitas nur noch Kinder aufnehmen, die gegen Masern geimpft oder bereits von der Krankheit genesen sind. Auf der anderen Seite klagen viele Eltern, weil sie die Integrität ihres Nachwuchses gefährdet sehen. Jetzt entscheiden die obersten Richter Deutschlands. Seit rund zweieinhalb Jahren ist die Masern-Impfung in Deutschland Pflicht – aber verfassungsrechtlich? Das teilte das Bundesverfassungsgericht um 9.30 Uhr mit. in Karlsruhe. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Vier betroffene Familien mit kleinen Kindern haben sich beschwert. Die Impfpflicht soll einmal helfen, Masern ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hoch ansteckende Virus nur dann eine Chance hat, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung flächendeckend geimpft sind. Dies ist noch nicht erreicht. Im Fokus stehen vor allem kommunale Einrichtungen wie Kitas und Schulen. Ab dem 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder bereits Masern durchgemacht haben. Für Erziehungsberechtigte gelten die gleichen Regeln. Eltern von bereits betreuten Kindern hatten bis zum 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis zu erbringen. Kein Kind wird wegen der Schulpflicht von der Schule ausgeschlossen. Allerdings drohen den Eltern Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Die klagenden Eltern sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Erziehung. Im Mai 2020 lehnten Verfassungsrichter Eilanträge zweier Familien ab. Die eingehende Prüfung aller relevanten Fragen erfolgt erst in der Hauptverhandlung.

Experten: Es ist keine harmlose Kinderkrankheit

Experten warnen vor dem Irrtum, Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es können Komplikationen auftreten und das Immunsystem bleibt lange geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist die Enzephalitis, die fast immer tödlich verläuft. Eine möglichst hohe Impfquote schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Schwangere. Die Impfpflicht gilt auch für andere Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, wie zum Beispiel Flüchtlingsunterkünfte. Dazu gehören auch Arbeitnehmer, zum Beispiel Lehrer und Erzieher. Auch das Krankenhaus- oder Klinikpersonal muss gegen Masern geimpft oder immun sein. Ausgeschlossen sind Personen, die vor 1971 geboren sind. Die Älteren sollen die Masern wahrscheinlich sowieso gehabt haben. Die Impfung wird in Deutschland erst seit 1974 empfohlen. In der DDR ist sie für Kinder seit 1970 Pflicht. Seit März besteht auch für Gesundheits- und Pflegepersonal in Deutschland eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Das hat der Verfassungsgerichtshof bereits geprüft und bestätigt. (Az. 1 BvR 469/20 und andere)