2020 wurde die Impfpflicht gegen Masern in Kindergärten und Schulen eingeführt – mehrere Familien hatten dagegen protestiert. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute endgültig über die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung. Von Gigi Deppe, ARD-Rechtsabteilung
Heute äußern sie ihre Sorgen lieber nicht öffentlich – Eltern, die in ihrem Rechtsstreit gegen die Masern-Impfpflicht bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Aber für sie ist die Impfpflicht ein unzulässiger Eingriff in das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht, als Eltern erzogen zu werden.
Alexander Konietzky vom Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidungen“, der ebenfalls vom Gericht angehört wurde, begründet, warum sein Verband gegen eine Impfpflicht ist: „Wir wenden dieses Verfahren bei einem gesunden Menschen an und sollten darüber zumindest gut informiert sein. und dann können Sie sich Ihre eigene Meinung darüber bilden.’
Eine Entscheidung zur Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen wird erwartet
Kerstin Anabah, SWR, Morgenmagazin, 18.08.2022
Nachweis ab März 2020 erforderlich
Ab März 2020 müssen Eltern, die ihr Kind in einer Kita, einem Kindergarten oder einer Schule anmelden wollen, eine Masernimpfung nachweisen. Oder dass er schon die Masern hatte. Seit August 2020 muss dies auch für Kinder erfolgen, die schon längere Zeit in einer solchen Einrichtung untergebracht sind. Ohne Nachweis kann die Betreuung von Kindergartenkindern verweigert werden. Bei schulpflichtigen Kindern geht im Zweifel die Schulpflicht vor, ungeimpfte Personen können also weiterhin die Schule besuchen. Den Eltern droht eine saftige Geldstrafe.
Bereits im Mai 2020 hatten sich Verfassungsrichter zur Masern-Impfpflicht geäußert. Allerdings war dies nur das Eilverfahren, also eine Vorprüfung. Dann hatte man die Masernimpfung vorerst weiterlaufen lassen. Das allgemeine Interesse an der Vermeidung von Gesundheitsrisiken steht an erster Stelle. Heute jedoch kommt die endgültige Entscheidung – und es liegt nahe, dass das Gericht nicht nur etwas zur Masern-Impfpflicht sagen wird, sondern auch zur allgemeinen Impfpflicht.
Für Rechtsprofessor Steffen Augsberg ist das ein ganz schwerer Gedanke, denn: „Man muss natürlich sehen, dass die Impfpflicht grundsätzlich eine relativ weitreichende Maßnahme ist, die Grundrechte berührt.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gibt einen Hinweis darauf, wie es ausgehen könnte. Im Jahr 2020 wurde eine tschechische Impfpflicht verabschiedet, die darauf hinweist, dass einzelne Länder dies in Bezug auf die Gesundheitsversorgung selbst regeln können. Augsberg vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht das Gleiche tun wird: „Ich gehe im Zweifel davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht sagt: Das ist alles Wertungsspielraum. der Gesetzgeber. Das ist noch im Rahmen des verfassungsrechtlich Denkbaren.”
Dabei könnten Argumente aus der Corona-Debatte eine Rolle spielen
Zudem hat sich der Verfassungsgerichtshof mittlerweile mit einer ganz anderen Impfpflicht befasst – etwa der Corona-Impfung für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Das Gericht bestätigte diese Impfpflicht mit dem Hinweis, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum habe. Und das Ziel, besonders gefährdete Menschen zu impfen, ist gut. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Argumente heute auch bei der endgültigen Entscheidung zur Masern-Impfpflicht eine Rolle spielen.
BVerfG: Vorläufiger Masern-Impfpflichtbericht
Gigi Deppe, SWR, 17.8.2022 17:07 Uhr
title: “Bundesverfassungsgericht Masern Impfung Legal Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-02” author: “Donald Choate”
2020 wurde die Impfpflicht gegen Masern in Kindergärten und Schulen eingeführt – mehrere Familien hatten dagegen protestiert. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute endgültig über die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung. Von Gigi Deppe, ARD-Rechtsabteilung
Heute äußern sie ihre Sorgen lieber nicht öffentlich – Eltern, die in ihrem Rechtsstreit gegen die Masern-Impfpflicht bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Aber für sie ist die Impfpflicht ein unzulässiger Eingriff in das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht, als Eltern erzogen zu werden.
Alexander Konietzky vom Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidungen“, der ebenfalls vom Gericht angehört wurde, begründet, warum sein Verband gegen eine Impfpflicht ist: „Wir wenden dieses Verfahren bei einem gesunden Menschen an und sollten darüber zumindest gut informiert sein. und dann können Sie sich Ihre eigene Meinung darüber bilden.’
Eine Entscheidung zur Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen wird erwartet
Kerstin Anabah, SWR, Morgenmagazin, 18.08.2022
Nachweis ab März 2020 erforderlich
Ab März 2020 müssen Eltern, die ihr Kind in einer Kita, einem Kindergarten oder einer Schule anmelden wollen, eine Masernimpfung nachweisen. Oder dass er schon die Masern hatte. Seit August 2020 muss dies auch für Kinder erfolgen, die schon längere Zeit in einer solchen Einrichtung untergebracht sind. Ohne Nachweis kann die Betreuung von Kindergartenkindern verweigert werden. Bei schulpflichtigen Kindern geht im Zweifel die Schulpflicht vor, ungeimpfte Personen können also weiterhin die Schule besuchen. Den Eltern droht eine saftige Geldstrafe.
Bereits im Mai 2020 hatten sich Verfassungsrichter zur Masern-Impfpflicht geäußert. Allerdings war dies nur das Eilverfahren, also eine Vorprüfung. Dann hatte man die Masernimpfung vorerst weiterlaufen lassen. Das allgemeine Interesse an der Vermeidung von Gesundheitsrisiken steht an erster Stelle. Heute jedoch kommt die endgültige Entscheidung – und es liegt nahe, dass das Gericht nicht nur etwas zur Masern-Impfpflicht sagen wird, sondern auch zur allgemeinen Impfpflicht.
Für Rechtsprofessor Steffen Augsberg ist das ein ganz schwerer Gedanke, denn: „Man muss natürlich sehen, dass die Impfpflicht grundsätzlich eine relativ weitreichende Maßnahme ist, die Grundrechte berührt.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gibt einen Hinweis darauf, wie es ausgehen könnte. Im Jahr 2020 wurde eine tschechische Impfpflicht verabschiedet, die darauf hinweist, dass einzelne Länder dies in Bezug auf die Gesundheitsversorgung selbst regeln können. Augsberg vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht das Gleiche tun wird: „Ich gehe im Zweifel davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht sagt: Das ist alles Wertungsspielraum. der Gesetzgeber. Das ist noch im Rahmen des verfassungsrechtlich Denkbaren.”
Dabei könnten Argumente aus der Corona-Debatte eine Rolle spielen
Zudem hat sich der Verfassungsgerichtshof mittlerweile mit einer ganz anderen Impfpflicht befasst – etwa der Corona-Impfung für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Das Gericht bestätigte diese Impfpflicht mit dem Hinweis, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum habe. Und das Ziel, besonders gefährdete Menschen zu impfen, ist gut. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Argumente heute auch bei der endgültigen Entscheidung zur Masern-Impfpflicht eine Rolle spielen.
BVerfG: Vorläufiger Masern-Impfpflichtbericht
Gigi Deppe, SWR, 17.8.2022 17:07 Uhr
title: “Bundesverfassungsgericht Masern Impfung Legal Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-22” author: “Michael Siwicki”
2020 wurde die Impfpflicht gegen Masern in Kindergärten und Schulen eingeführt – mehrere Familien hatten dagegen protestiert. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute endgültig über die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung. Von Gigi Deppe, ARD-Rechtsabteilung
Heute äußern sie ihre Sorgen lieber nicht öffentlich – Eltern, die in ihrem Rechtsstreit gegen die Masern-Impfpflicht bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Aber für sie ist die Impfpflicht ein unzulässiger Eingriff in das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht, als Eltern erzogen zu werden.
Alexander Konietzky vom Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidungen“, der ebenfalls vom Gericht angehört wurde, begründet, warum sein Verband gegen eine Impfpflicht ist: „Wir wenden dieses Verfahren bei einem gesunden Menschen an und sollten darüber zumindest gut informiert sein. und dann können Sie sich Ihre eigene Meinung darüber bilden.’
Eine Entscheidung zur Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen wird erwartet
Kerstin Anabah, SWR, Morgenmagazin, 18.08.2022
Nachweis ab März 2020 erforderlich
Ab März 2020 müssen Eltern, die ihr Kind in einer Kita, einem Kindergarten oder einer Schule anmelden wollen, eine Masernimpfung nachweisen. Oder dass er schon die Masern hatte. Seit August 2020 muss dies auch für Kinder erfolgen, die schon längere Zeit in einer solchen Einrichtung untergebracht sind. Ohne Nachweis kann die Betreuung von Kindergartenkindern verweigert werden. Bei schulpflichtigen Kindern geht im Zweifel die Schulpflicht vor, ungeimpfte Personen können also weiterhin die Schule besuchen. Den Eltern droht eine saftige Geldstrafe.
Bereits im Mai 2020 hatten sich Verfassungsrichter zur Masern-Impfpflicht geäußert. Allerdings war dies nur das Eilverfahren, also eine Vorprüfung. Dann hatte man die Masernimpfung vorerst weiterlaufen lassen. Das allgemeine Interesse an der Vermeidung von Gesundheitsrisiken steht an erster Stelle. Heute jedoch kommt die endgültige Entscheidung – und es liegt nahe, dass das Gericht nicht nur etwas zur Masern-Impfpflicht sagen wird, sondern auch zur allgemeinen Impfpflicht.
Für Rechtsprofessor Steffen Augsberg ist das ein ganz schwerer Gedanke, denn: „Man muss natürlich sehen, dass die Impfpflicht grundsätzlich eine relativ weitreichende Maßnahme ist, die Grundrechte berührt.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gibt einen Hinweis darauf, wie es ausgehen könnte. Im Jahr 2020 wurde eine tschechische Impfpflicht verabschiedet, die darauf hinweist, dass einzelne Länder dies in Bezug auf die Gesundheitsversorgung selbst regeln können. Augsberg vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht das Gleiche tun wird: „Ich gehe im Zweifel davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht sagt: Das ist alles Wertungsspielraum. der Gesetzgeber. Das ist noch im Rahmen des verfassungsrechtlich Denkbaren.”
Dabei könnten Argumente aus der Corona-Debatte eine Rolle spielen
Zudem hat sich der Verfassungsgerichtshof mittlerweile mit einer ganz anderen Impfpflicht befasst – etwa der Corona-Impfung für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Das Gericht bestätigte diese Impfpflicht mit dem Hinweis, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum habe. Und das Ziel, besonders gefährdete Menschen zu impfen, ist gut. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Argumente heute auch bei der endgültigen Entscheidung zur Masern-Impfpflicht eine Rolle spielen.
BVerfG: Vorläufiger Masern-Impfpflichtbericht
Gigi Deppe, SWR, 17.8.2022 17:07 Uhr
title: “Bundesverfassungsgericht Masern Impfung Legal Klmat” ShowToc: true date: “2022-12-12” author: “Linda Dicicco”
2020 wurde die Impfpflicht gegen Masern in Kindergärten und Schulen eingeführt – mehrere Familien hatten dagegen protestiert. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute endgültig über die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung. Von Gigi Deppe, ARD-Rechtsabteilung
Heute äußern sie ihre Sorgen lieber nicht öffentlich – Eltern, die in ihrem Rechtsstreit gegen die Masern-Impfpflicht bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Aber für sie ist die Impfpflicht ein unzulässiger Eingriff in das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht, als Eltern erzogen zu werden.
Alexander Konietzky vom Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidungen“, der ebenfalls vom Gericht angehört wurde, begründet, warum sein Verband gegen eine Impfpflicht ist: „Wir wenden dieses Verfahren bei einem gesunden Menschen an und sollten darüber zumindest gut informiert sein. und dann können Sie sich Ihre eigene Meinung darüber bilden.’
Eine Entscheidung zur Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen wird erwartet
Kerstin Anabah, SWR, Morgenmagazin, 18.08.2022
Nachweis ab März 2020 erforderlich
Ab März 2020 müssen Eltern, die ihr Kind in einer Kita, einem Kindergarten oder einer Schule anmelden wollen, eine Masernimpfung nachweisen. Oder dass er schon die Masern hatte. Seit August 2020 muss dies auch für Kinder erfolgen, die schon längere Zeit in einer solchen Einrichtung untergebracht sind. Ohne Nachweis kann die Betreuung von Kindergartenkindern verweigert werden. Bei schulpflichtigen Kindern geht im Zweifel die Schulpflicht vor, ungeimpfte Personen können also weiterhin die Schule besuchen. Den Eltern droht eine saftige Geldstrafe.
Bereits im Mai 2020 hatten sich Verfassungsrichter zur Masern-Impfpflicht geäußert. Allerdings war dies nur das Eilverfahren, also eine Vorprüfung. Dann hatte man die Masernimpfung vorerst weiterlaufen lassen. Das allgemeine Interesse an der Vermeidung von Gesundheitsrisiken steht an erster Stelle. Heute jedoch kommt die endgültige Entscheidung – und es liegt nahe, dass das Gericht nicht nur etwas zur Masern-Impfpflicht sagen wird, sondern auch zur allgemeinen Impfpflicht.
Für Rechtsprofessor Steffen Augsberg ist das ein ganz schwerer Gedanke, denn: „Man muss natürlich sehen, dass die Impfpflicht grundsätzlich eine relativ weitreichende Maßnahme ist, die Grundrechte berührt.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gibt einen Hinweis darauf, wie es ausgehen könnte. Im Jahr 2020 wurde eine tschechische Impfpflicht verabschiedet, die darauf hinweist, dass einzelne Länder dies in Bezug auf die Gesundheitsversorgung selbst regeln können. Augsberg vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht das Gleiche tun wird: „Ich gehe im Zweifel davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht sagt: Das ist alles Wertungsspielraum. der Gesetzgeber. Das ist noch im Rahmen des verfassungsrechtlich Denkbaren.”
Dabei könnten Argumente aus der Corona-Debatte eine Rolle spielen
Zudem hat sich der Verfassungsgerichtshof mittlerweile mit einer ganz anderen Impfpflicht befasst – etwa der Corona-Impfung für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Das Gericht bestätigte diese Impfpflicht mit dem Hinweis, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum habe. Und das Ziel, besonders gefährdete Menschen zu impfen, ist gut. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Argumente heute auch bei der endgültigen Entscheidung zur Masern-Impfpflicht eine Rolle spielen.
BVerfG: Vorläufiger Masern-Impfpflichtbericht
Gigi Deppe, SWR, 17.8.2022 17:07 Uhr
title: “Bundesverfassungsgericht Masern Impfung Legal Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-30” author: “Janet Quintero”
2020 wurde die Impfpflicht gegen Masern in Kindergärten und Schulen eingeführt – mehrere Familien hatten dagegen protestiert. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute endgültig über die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung. Von Gigi Deppe, ARD-Rechtsabteilung
Heute äußern sie ihre Sorgen lieber nicht öffentlich – Eltern, die in ihrem Rechtsstreit gegen die Masern-Impfpflicht bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Aber für sie ist die Impfpflicht ein unzulässiger Eingriff in das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Recht, als Eltern erzogen zu werden.
Alexander Konietzky vom Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidungen“, der ebenfalls vom Gericht angehört wurde, begründet, warum sein Verband gegen eine Impfpflicht ist: „Wir wenden dieses Verfahren bei einem gesunden Menschen an und sollten darüber zumindest gut informiert sein. und dann können Sie sich Ihre eigene Meinung darüber bilden.’
Eine Entscheidung zur Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen wird erwartet
Kerstin Anabah, SWR, Morgenmagazin, 18.08.2022
Nachweis ab März 2020 erforderlich
Ab März 2020 müssen Eltern, die ihr Kind in einer Kita, einem Kindergarten oder einer Schule anmelden wollen, eine Masernimpfung nachweisen. Oder dass er schon die Masern hatte. Seit August 2020 muss dies auch für Kinder erfolgen, die schon längere Zeit in einer solchen Einrichtung untergebracht sind. Ohne Nachweis kann die Betreuung von Kindergartenkindern verweigert werden. Bei schulpflichtigen Kindern geht im Zweifel die Schulpflicht vor, ungeimpfte Personen können also weiterhin die Schule besuchen. Den Eltern droht eine saftige Geldstrafe.
Bereits im Mai 2020 hatten sich Verfassungsrichter zur Masern-Impfpflicht geäußert. Allerdings war dies nur das Eilverfahren, also eine Vorprüfung. Dann hatte man die Masernimpfung vorerst weiterlaufen lassen. Das allgemeine Interesse an der Vermeidung von Gesundheitsrisiken steht an erster Stelle. Heute jedoch kommt die endgültige Entscheidung – und es liegt nahe, dass das Gericht nicht nur etwas zur Masern-Impfpflicht sagen wird, sondern auch zur allgemeinen Impfpflicht.
Für Rechtsprofessor Steffen Augsberg ist das ein ganz schwerer Gedanke, denn: „Man muss natürlich sehen, dass die Impfpflicht grundsätzlich eine relativ weitreichende Maßnahme ist, die Grundrechte berührt.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gibt einen Hinweis darauf, wie es ausgehen könnte. Im Jahr 2020 wurde eine tschechische Impfpflicht verabschiedet, die darauf hinweist, dass einzelne Länder dies in Bezug auf die Gesundheitsversorgung selbst regeln können. Augsberg vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht das Gleiche tun wird: „Ich gehe im Zweifel davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht sagt: Das ist alles Wertungsspielraum. der Gesetzgeber. Das ist noch im Rahmen des verfassungsrechtlich Denkbaren.”
Dabei könnten Argumente aus der Corona-Debatte eine Rolle spielen
Zudem hat sich der Verfassungsgerichtshof mittlerweile mit einer ganz anderen Impfpflicht befasst – etwa der Corona-Impfung für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Das Gericht bestätigte diese Impfpflicht mit dem Hinweis, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum habe. Und das Ziel, besonders gefährdete Menschen zu impfen, ist gut. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Argumente heute auch bei der endgültigen Entscheidung zur Masern-Impfpflicht eine Rolle spielen.
BVerfG: Vorläufiger Masern-Impfpflichtbericht
Gigi Deppe, SWR, 17.8.2022 17:07 Uhr